Brutto Netto Rechner 2024

Stapel von 2 und 1 Euro Münzen, im Hintergrund Taschenrechner

Mit diesem Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettoeinkommen ermitteln.

Wie viel bleibt Netto von Ihrem Gehalt / Lohn übrig, nach Abzug von allen Abgaben und Steuern?

Ihr Bruttoeinkommen*:
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Abrechnungsjahr:
Jährl. Steuerfreibetrag:
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Steuerklasse*:
Zahlen Sie Kirchensteuer?
ja  nein
Ihr Bundesland*:
Ihr Alter*:
Haben Sie Kinder?
ja  nein
Kinderfreibetrag:
Krankenversicherung:
Monatlicher Beitrag zur PKV:
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Arbeitgeberzuschuss zur PKV:
ja nein
KV-Zusatzbeitrag:
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Rentenversicherung:
Arbeitslosenversicherung:

Sozialversicherungsbeiträge 2024

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Diese Werte sind bundesweit gleich.

Tragen Sie Freibeträge ein.

Mit Hilfe eines Steuerfreibetrags können Sie jeden Monat Geld bei Ihren Steuern sparen. Sie haben bis zum 30. November Zeit, diesen Betrag in Ihre Einkommenserklärung für das betreffende Jahr einzutragen, z. B. in der Nähe Ihres Wohnortes arbeiten und tagsüber eine Kinderbetreuung benötigen.

Geldwerter Vorteil

Ab 2023 werden nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert. Für Plugin-Hybride gibt es keine Zuschüsse mehr. Es bleibt allerdings dabei, dass nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil bei der Privatnutzung von Dienstwagen versteuert werden müssen und nicht wie bei Verbrennern 1 Prozent.

Die Steuerklassen

Die sechs verschiedenen Lohnklassen in Deutschland bestimmen die Höhe Ihrer Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Die Bundesrepublik hat sich ein System ausgedacht, das die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Verdienstmöglichkeiten in Klassen einteilt, um es für alle so gerecht wie möglich zu machen.

Steuerklasse I: Alleinstehende, verwitwete oder geschiedene Personen ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern. Empfohlen für Ehegatten, bei denen einer mehr verdient als der andere und keine Kinder zu Hause leben.
Die Steuerklassen III-VI unterscheiden sich nach diesem Kriterium des Einkommensunterschieds zwischen den Partnern in einem Haushalt (ohne diejenigen, die als Gutverdiener eingestuft wurden).
Die Steuerklassen IV und V werden für Paare empfohlen, die je nach Situation/Einkommenskapazität jeden Monat etwa gleich viel Geld verdienen – die Steuern unterscheiden sich je nachdem, wie viele Angehörige Sie finanziell unterstützen und wie viel Ihr Ehepartner allein verdient.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine Steuervergünstigung, die dazu führen kann, dass ein Teil Ihres Einkommens von der Steuer befreit wird. Der Staat gewährt diese Leistung, um die Bedürfnisse von Kindern zu decken. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Kind unter 18 Jahre alt und entweder alleinstehend oder verheiratet ist und keine weiteren Angehörigen hat. Das bedeutet, dass, wenn ein Ehepartner einen anderen Unterhaltsberechtigten hat, z. B. ein älteres Elternteil, das mit ihm zu Hause lebt, keiner der beiden Partner den vollen Betrag erhalten kann, da er die Ausgaben der Familie nicht decken würde; jeder Einzelne kann jedoch immer noch die Hälfte erhalten, je nach seiner eigenen Situation (d. h. wie viel Geld er/sie verdient). Das Kindergeld sollte nie über das hinausgehen, was zur Deckung der Grundbedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Kleidung usw. erforderlich ist.

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Krankenversicherungssätze

Seit dem 1. Januar 2019 muss der Arbeitgeber die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Zuvor wurde dies vollständig von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern getragen.

Beitragsbemessungsgrenze

Für diejenigen, die gesetzlich verpflichtet sind, Beiträge zu zahlen, wird die Beitragsbemessungsgrenze auf der Grundlage des Einkommens und der Art der Versicherung berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze hängt davon ab, wie viel sie jährlich verdienen, wobei auch berücksichtigt wird, ob es sich um eine Krankenkasse oder eine Pensionskasse handelt, die abgedeckt werden muss. Die Berechnung Ihres Jahreseinkommens hängt davon ab, wofür Sie Leistungen ansparen – ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung, eine Rentenversicherung oder Arbeitslosenunterstützung handelt; es gibt jedoch bestimmte Schwellenwerte, die in den Artikeln der jeweiligen Länder zu finden sind, in denen die Vorschriften festgelegt sind, sowie auf der Website der Regierung, auf der diese Richtlinien online zur Verfügung gestellt wurden.Es gibt eine Obergrenze, bis zu der Sie Beiträge zu Ihrer Sozialversicherung leisten können. Diese Obergrenze wird durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt und basiert auf dem Prozentsatz der Steuern, die für die jeweilige Beitragsart erhoben werden. Wenn jemand zum Beispiel ein Jahresgehalt von mehr als 400 000 Euro hat, muss er bis zu diesem Zeitpunkt keine Beiträge von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen (es sei denn, er hat freiwillig über diese Grenzen hinaus gezahlt). Beitragsbemessungsgrenzen sind Schwellenwerte, die festlegen, wie hoch bestimmte Steuerprozentsätze sein sollten – einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Diese Werte sind bundesweit gleich.

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung

Die PKV-Grenze der Europäischen Union ist die Einkommensgrenze, die ein Arbeitnehmer überschreiten darf, bevor er keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Krankenversicherung hat. Wer mehr als diesen Betrag verdient, muss von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln und einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, um weiterhin Unterstützung bei der Bezahlung medizinischer Behandlungen zu erhalten. Für Freiberufler, Selbstständige, Beamte wie Ärzte oder Anwälte gilt: Wenn Ihr Verdienst die obligatorische PKV-Grenze übersteigt, müssen Sie den Wechsel innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren nach der Gehaltserhöhung vornehmen, um den Anspruch auf die staatlich finanzierte Versorgung nicht vollständig zu verlieren. Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2023

Versicherungspflichtgrenze der gesetzliche Krankenversicherung 2022
64.350 Euro / Jahr oder 5.362,50 Euro / Monat

Brutto-Netto Gehalt-Rechner

Wer den Rechner nutzt, kann sein Nettogehalt auf der Grundlage von Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sehen. Das kostenlose Online-Tool kann die Lohnsteuer für Arbeitnehmer und bei Bedarf auch die Einkommensteuer rückwirkend berechnen. Zu den herausragenden Merkmalen der Website gehört eine manuelle Eingabeoption, die es den Nutzern ermöglicht, mehr Kontrolle über die Art der Berechnung zu haben – unter anderem durch eine individuelle Brutto- oder Nettobetragsberechnung, die je nach Nutzerpräferenz angepasst werden kann.

*Alle Angaben in dieser Rubrik sind ohne Gewähr.